Europäische Richtlinien 2011/65/EU “RoHS“ vom 8. Juni 2011, in der geänderten Fassung der Anlage II - (EU) 2015/863 – „RoHS III“ - vom 31.03.2015
Die obigen Richtlinien, Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances, reglementieren die Schadstoffkonzentration und die daraus resultierende Vermeidung von spezifizierten Gefahrstoffen in elektrischen und elektronischen Geräten. Die Richtlinie wurde durch die ElektroStoffV in nationales Recht umgesetzt.
Seit dem 8. Juni 2011 gelten Grenzwerte für die Schadstoffkonzentrationen von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom und bromierten Flammschutzmitteln und weitere Stoffe für neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte.
Die DewertOkin GmbH betrachtet die Schonung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen als unternehmerische Verpflichtung. Eine Umsetzung der RoHS‑Richtlinie stellt für uns somit eine Selbstverständlichkeit dar.
Die DewertOkin GmbH bestätigt, dass in Verkehr gebrachten Produkte, sowie deren Komponenten den gesetzlichen Anforderungen der europäischen Richtlinie 2011/65/EU RoHS, in Kraft getreten am 08. Juni 2011, entsprechen.
Kirchlengern, 1. September 2021
Dirk Flören
Managing Director
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REACH-RoHS (DE)