REACH

REACH - Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe 

(Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Am 1. Juni 2007 trat das europäische Gesetz mit dem Namen REACH (Registration Evaluation Authorisation of Chemicals) in Kraft. REACH ist eine Verordnung, die sich an alle Hersteller von Chemikalien mit Sitz in der EU, an Importeure, die Chemikalien in die EU einführen, sowie an alle Unternehmen, die Chemikalien anwenden oder mit ihnen handeln, wendet. Es handelt sich hierbei um eine europäische Verordnung, die für alle EU-Mitgliedstaaten ohne weitere Umsetzung in nationales Recht bindend ist.


Erklärung zu REACH 

Im Sinne der REACH-Verordnung nehmen wir als DewertOkin GmbH, in der REACH Hierarchie die Rolle des sogenannten „Nachgeschalteten Anwenders“ ein, da weder Zubereitungen und Stoffe selbst hergestellt, noch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums [EWR] eingekauft werden.

Die DewertOkin GmbH handelt ausschließlich als "Nachgeschalteter Anwender" und hat keine eigene Pflicht, Stoffe selbst zu registrieren, unsere Zulieferer wurden hinsichtlich Ihrer Pflichten zur Registrierung bzw. Vorregistrierung informiert.

Die DewertOkin GmbH hat die Verpflichtung in den Europäischen Wirtschaftsraum über die Gegenwart der besonders besorgniserregenden Stoffe (REACH Art. 57, 59) ab einem Grenzwert von 0,1 Massenprozent Auskunft zu erteilen Art. 33(1.), sofern diese zum Einsatz kommen.

 

Geltungsbereich:

Alle von der DewertOkin GmbH entwickelte, hergestellte und unter dem Namen DEWERT und OKIN vertriebene in Verkehr gebrachten Produkte.

 

Kirchlengern, 1. November 2022

Dirk Flören
Managing Director

Download:
REACH (DE)