CE + Maschinenrichtlinie DewertOkin

CE + Maschinenrichtlinie

MASCHINENRICHTLINIE 2006/42/EG

Mit der Richtlinie 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17.05.2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG traten am 29.12.2009 neue Bestimmungen für das Inverkehrbringen von Maschinen in Kraft. Der Übergang von der alten zur neuen Gesetzeslage war hierbei nicht fließend, d.h. ab dem 29.12.2009 sind ausschließlich die neuen Vorschriften anzuwenden.

Aufgrund dieser Änderung der gesetzlichen Vorgaben möchten wir Ihnen nachfolgend zu den Themen CE-Kennzeichnung unserer Produkte und Beifügung von Montageanleitung eine kurze Erläuterung geben.

CE- KENNZEICHNUNG

Alle von den im Geltungsbereich genannten Unternehmen in Verkehr gebrachten Produkte unterliegen entweder der EMV Richtlinie (2014/30/EU) und/oder der Niederspannungsrichtlinie Richtlinie (2014/35/EU) und/oder der RED Richtlinie 2014/53/EU und sind aus diesem Grund mit dem CE-Kennzeichen zu versehen, auch wenn es sich bei diesen Produkten um unvollständige Maschinen im Sinne des § 16 Abs. 3 der neuen Maschinenrichtlinie und § 6 Abs. 3 Maschinenverordnung - 9. GPSGV - handelt. Dies ergibt aus Artikel 1 Ziffer 2 (k) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

MONTAGEANLEITUNG

Da es sich bei den von den im Geltungsbereich genannten Unternehmen in Verkehr gebrachten Produkten um unvollständige Maschinen im Sinne . der neuen Maschinenrichtlinie handelt und diese ausschließlich an Kunden geliefert werden, die aus diesen Produkten vollständige Maschine herstellen (B2B), werden ausschließlich nur Montageanleitungen erstellt, welche erstmalig und einmalig bei der Bemusterung und/oder bei Änderung des Produktes zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Montageanleitungen direkt von den Internetseiten "www.dewert.de" oder "www.okin.de" herunterzuladen.

 

Aufgrund der rechtlich verbindlichen Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG besteht kein Handlungsspielraum zur Ausstellung weiterer Dokumente.